MarkenV 2004 § 19 Klasseneinteilung

Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach der vom Deutschen Patent- und Markenamt im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen.

Referenzen

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