Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.
MarkenV 2004 § 57 Übergangsregelung für künftige Änderungen
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Referenzen
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