MarketGestAusbV § 4 Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz;
2.
Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation:
2.1
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung,
2.2
Teamarbeit und Kooperation
2.3
Kundenorientierte Kommunikation,
2.4
Informations- und Kommunikationssysteme,
2.5
Qualitätssicherung,
2.6
Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben;
3.
Grundlagen des visuellen Marketings:
3.1
Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
3.2
Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
3.3
Visuelle Verkaufsförderung und Werbung;
4.
Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte;
5.
IT-Anwendungen;
6.
Projekte des visuellen Marketings:
6.1
Entwurf und Planung,
6.2
Umsetzung;
7.
Steuerung von Projekten visuellen Marketings:
7.1
Beschaffung,
7.2
Kalkulation,
7.3
Erfolgskontrolle,
7.4
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle.

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