MarketKfmAusbV Anlage 1 (zu § 5)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 811 - 815)

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 2 3 1 Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
 
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)
a)
Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente und Tätigkeitsfelder darstellen
b)
Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen
c)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d)
Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern
e)
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft
(§ 4 Nr. 1.2)
a)
Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen
b)
Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben
c)
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
d)
Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und Kommunikationswirtschaft erläutern
e)
Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche voneinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen
f)
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewerbern ermitteln
g)
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
1.3 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.3)
a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
c)
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
d)
Fachinformationen nutzen
e)
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
f)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.4)
a)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.5 Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2)
 
2.1 Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1)
a)
Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)
Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen
c)
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kommunikationsmittel einsetzen
d)
eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
e)
Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
2.2 Projektorganisation
(§ 4 Nr. 2.2)
a)
Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
b)
Instrumente des Projektmanagements anwenden
2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen
(§ 4 Nr. 2.3)
a)
Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
b)
Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qualitätssicherung situationsgerecht anwenden
2.4 Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2.4)
a)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
b)
interne und externe Dienste und Netze nutzen
c)
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
d)
Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
3 Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 3)
 
3.1 Kommunikation
(§ 4 Nr. 3.1)
a)
Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und mediengerecht anwenden
b)
Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsgerecht nutzen
c)
situationsgerecht kommunizieren
d)
Moderationstechniken anwenden
e)
Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen
3.2 Teamarbeit und Kooperation
(§ 4 Nr. 3.2)
a)
Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik konstruktiv umgehen
b)
Strategien zur Konfliktlösung nutzen
c)
Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
3.3 Kundenbeziehungen
(§ 4 Nr. 3.3)
a)
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen
b)
Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen
c)
Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen umsetzen
d)
kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 3.4)
a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b)
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
4 Marketing- und Kommunikationsstrategien
(§ 4 Nr. 4)
 
4.1 Marktbeobachtung und -analyse
(§ 4 Nr. 4.1)
a)
Märkte beschreiben und eingrenzen
b)
Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen beschaffen und auswerten
c)
Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse auswählen
d)
Absatzpotenziale ermitteln
4.2 Zielgruppen
(§ 4 Nr. 4.2)
a)
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten nutzen
b)
Konsumentenverhalten erfassen und analysieren
c)
Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kulturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Normen berücksichtigen
4.3 Markenführung
(§ 4 Nr. 4.3)
a)
Merkmale einer Marke darstellen
b)
Instrumente der Markenführung beschreiben
c)
Markenwert aufzeigen
d)
Markenessenz feststellen
4.4 Budgetplanung
(§ 4 Nr. 4.4)
a)
Budgetplanungsarten unterscheiden
b)
Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen
c)
Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketingmix aufteilen
d)
Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Vertriebsplanung abgleichen
e)
Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufeinander abstimmen
5 Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Nr. 5)
 
5.1 Briefing
(§ 4 Nr. 5.1)
a)
Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren
b)
Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren
c)
Briefing auf Vollständigkeit überprüfen
d)
Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
5.2 Konzeptionierung
(§ 4 Nr. 5.2)
a)
an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen mitwirken
b)
Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten
c)
Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen
d)
Produktion und Ressourcen planen
e)
Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
5.3 Steuerung der kreativen Umsetzung
(§ 4 Nr. 5.3)
a)
kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen
b)
Vorgaben für die Kreation formulieren
c)
Kreativitätstechniken nutzen
5.4 Feinplanung des Medieneinsatzes
(§ 4 Nr. 5.4)
a)
Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen
b)
Einsatzplan entwickeln
c)
Optimierungsmöglichkeiten prüfen
5.5 Rechte und Lizenzen
(§ 4 Nr. 5.5)
a)
berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschließen und anwenden
b)
rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urheber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden
c)
bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rechten und Lizenzen mitwirken
d)
zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch beitragen
6 Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Nr. 6)
 
6.1 Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern
(§ 4 Nr. 6.1)
a)
Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsentationen feststellen
b)
Ausschreibung formulieren
c)
Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und auswählen
d)
Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
6.2 Organisation interner und externer Herstellungsprozesse
(§ 4 Nr. 6.2)
a)
Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen
b)
Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität
c)
Abnahme von Einzelleistungen durchführen
6.3 Medieneinsatz
(§ 4 Nr. 6.3)
a)
Medieneinsatz steuern und überprüfen
b)
Resonanz erfassen und dokumentieren
c)
Medieneinsatz optimieren
6.4 Kontrolle und Abschluss der Maßnahme
(§ 4 Nr. 6.4)
a)
Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme dokumentieren
b)
Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkulation vornehmen
c)
Rentabilität ermitteln
d)
Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten
7 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Nr. 7)
 
7.1 Rechnungs- und Finanzwesen
(§ 4 Nr. 7.1)
a)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
b)
Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbildungsbetrieb darstellen
c)
Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
7.2 Controlling
(§ 4 Nr. 7.2)
a)
betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden
b)
betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden
c)
Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen
d)
Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen

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