(§ 4 Nr. 1)
(§ 4 Nr. 1.1)
- a)
-
Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente und Tätigkeitsfelder darstellen - b)
-
Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen - c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - d)
-
Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern - e)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
(§ 4 Nr. 1.2)
- a)
-
Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen - b)
-
Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben - c)
-
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben - d)
-
Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und Kommunikationswirtschaft erläutern - e)
-
Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche voneinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen - f)
-
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewerbern ermitteln - g)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
(§ 4 Nr. 1.3)
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
-
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen - c)
-
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln - d)
-
Fachinformationen nutzen - e)
-
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären - f)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
(§ 4 Nr. 1.4)
- a)
-
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 4 Nr. 1.5)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 4 Nr. 2)
(§ 4 Nr. 2.1)
- a)
-
Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
-
Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen - c)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kommunikationsmittel einsetzen - d)
-
eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren - e)
-
Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
(§ 4 Nr. 2.2)
- a)
-
Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen - b)
-
Instrumente des Projektmanagements anwenden
(§ 4 Nr. 2.3)
- a)
-
Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden - b)
-
Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qualitätssicherung situationsgerecht anwenden
(§ 4 Nr. 2.4)
- a)
-
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen - b)
-
interne und externe Dienste und Netze nutzen - c)
-
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten - d)
-
Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
(§ 4 Nr. 3)
(§ 4 Nr. 3.1)
- a)
-
Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und mediengerecht anwenden - b)
-
Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsgerecht nutzen - c)
-
situationsgerecht kommunizieren - d)
-
Moderationstechniken anwenden - e)
-
Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen
(§ 4 Nr. 3.2)
- a)
-
Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik konstruktiv umgehen - b)
-
Strategien zur Konfliktlösung nutzen - c)
-
Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
(§ 4 Nr. 3.3)
- a)
-
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen - b)
-
Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen - c)
-
Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen umsetzen - d)
-
kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
(§ 4 Nr. 3.4)
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten - c)
-
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
(§ 4 Nr. 4)
(§ 4 Nr. 4.1)
- a)
-
Märkte beschreiben und eingrenzen - b)
-
Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen beschaffen und auswerten - c)
-
Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse auswählen - d)
-
Absatzpotenziale ermitteln
(§ 4 Nr. 4.2)
- a)
-
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten nutzen - b)
-
Konsumentenverhalten erfassen und analysieren - c)
-
Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kulturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Normen berücksichtigen
(§ 4 Nr. 4.3)
- a)
-
Merkmale einer Marke darstellen - b)
-
Instrumente der Markenführung beschreiben - c)
-
Markenwert aufzeigen - d)
-
Markenessenz feststellen
(§ 4 Nr. 4.4)
- a)
-
Budgetplanungsarten unterscheiden - b)
-
Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen - c)
-
Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketingmix aufteilen - d)
-
Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Vertriebsplanung abgleichen - e)
-
Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufeinander abstimmen
(§ 4 Nr. 5)
(§ 4 Nr. 5.1)
- a)
-
Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren - b)
-
Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren - c)
-
Briefing auf Vollständigkeit überprüfen - d)
-
Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
(§ 4 Nr. 5.2)
- a)
-
an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen mitwirken - b)
-
Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten - c)
-
Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen - d)
-
Produktion und Ressourcen planen - e)
-
Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
(§ 4 Nr. 5.3)
- a)
-
kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen - b)
-
Vorgaben für die Kreation formulieren - c)
-
Kreativitätstechniken nutzen
(§ 4 Nr. 5.4)
- a)
-
Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen - b)
-
Einsatzplan entwickeln - c)
-
Optimierungsmöglichkeiten prüfen
(§ 4 Nr. 5.5)
- a)
-
berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschließen und anwenden - b)
-
rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urheber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden - c)
-
bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rechten und Lizenzen mitwirken - d)
-
zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch beitragen
(§ 4 Nr. 6)
(§ 4 Nr. 6.1)
- a)
-
Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsentationen feststellen - b)
-
Ausschreibung formulieren - c)
-
Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und auswählen - d)
-
Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
(§ 4 Nr. 6.2)
- a)
-
Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen - b)
-
Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität - c)
-
Abnahme von Einzelleistungen durchführen
(§ 4 Nr. 6.3)
- a)
-
Medieneinsatz steuern und überprüfen - b)
-
Resonanz erfassen und dokumentieren - c)
-
Medieneinsatz optimieren
(§ 4 Nr. 6.4)
- a)
-
Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme dokumentieren - b)
-
Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkulation vornehmen - c)
-
Rentabilität ermitteln - d)
-
Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten
(§ 4 Nr. 7)
(§ 4 Nr. 7.1)
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben - b)
-
Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbildungsbetrieb darstellen - c)
-
Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
(§ 4 Nr. 7.2)
- a)
-
betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden - b)
-
betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden - c)
-
Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen - d)
-
Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen