MarkschBergV Anlage 4 (zu § 10)

Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1986, 2650

      Fristen in Monaten Teil 1   Regelmäßige Nachtragungs- und Einreichungsfristen   1 Gewinnungsbetriebe und untertägige Aufsuchungsbetriebe   1.1 Untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe     Steinkohle 3     Halden 12   Braunkohle, Erze, Salze 6     Halden 12   Sole, sonstige Bodenschätze 12 1.2 Übertägige Gewinnungsbetriebe     Steinkohle 12   Braunkohle 12     Höhenfestpunktriß 24   Basaltlava, Feldspat, Quarz und Quarzit mit Ausnahme quarzitischer Sande 48   Sonstige Bodenschätze 24 1.3 Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage     Kohlenwasserstoffe 12   Erdwärme 48   Solegewinnungskavernen       bei Veränderung der Betriebsanlagen 12     nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung oder Höhenmessung unverzüglich   Sonstige Aussolungen 12 2 Übertägige Aufsuchungsbetriebe     Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei Änderungen innerhalb von 6 3 Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen   3.1 Untergrundspeicherung   3.1.1 Kavernenspeicher       bei Veränderung der Betriebsanlagen 12     nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung oder Höhenmessung unverzüglich 3.1.2 Porenspeicher 12 3.1.3 Speicherbergwerke 6     Halden 12 3.2 Versuchsgruben 24 3.3 Gewinnung in alten Halden 24

Teil 2
Unverzüglich in das Rißwerk einzutragende Angaben:
1
die Grenzen der Bergbau- oder sonstigen Berechtigung sowie andere für den Betrieb festgesetzte Grenzen einschließlich Sicherheitslinien,
2
betriebliche Sicherheitspfeiler, Schutzbezirke und Sicherheitsabstände sowie Quellenschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Einflugschneisen,
3
bei Betrieben in Küstengewässern oder im Bereich des Festlandsockels über die Angaben nach den Nummern 1 und 2 hinaus Schiffahrtswege, Verkehrstrennungsgebiete, Sperrgebiete, sonstige unter besonderen Schutz gestellte Gebiete, Richtfunkstrecken, Seezeichen sowie Rohrleitungen und Kabel,
4
Standwasserbereiche, Wasserdämme, Abschlußdämme,
5
Brandherde, Brandfelder, Branddämme,
6
Austritt- oder Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlämmen, wasser-, laugen- oder gasführende Schichten oder Klüfte,
7
Gebirgsschlagstellen.

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