(Fundstelle: BGBl. I 2006, 831 - 834)
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
1
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Nr. 1.1)
- a)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
-
Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.2)
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
-
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- d)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
- e)
-
wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)
-
den Nutzen der betrieblichen und außerbetrieblichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb aufzeigen
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4
Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2)
2.1
Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1)
- a)
-
die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
- b)
-
Arbeitsaufträge erfassen, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen, Termine koordinieren
- c)
-
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen, Informationsquellen nutzen
- d)
-
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
- e)
-
zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung beitragen
- f)
-
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2.2)
- a)
-
Betriebssysteme und Standardsoftware anwenden
- b)
-
branchenbezogene Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- c)
-
Daten erfassen, sichern, pflegen und aufbereiten
- d)
-
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufe beachten
2.3
Datenschutz und Datensicherheit
(§ 4 Nr. 2.3)
- a)
-
rechtliche und betriebliche Regelungen sowie Standesregeln zum Datenschutz anwenden
- b)
-
Vorgaben zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten
2.4
Berufsbezogene Rechtsanwendung
(§ 4 Nr. 2.4)
- a)
-
wettbewerbsrechtliche und im Betrieb relevante medienrechtliche Regelungen anwenden
- b)
-
forschungsfeldbezogene Selbstverpflichtungen, Codizes und berufsbezogene Standesregeln berücksichtigen
- c)
-
rechtliche Grenzen der Leistungserbringung in der Markt- und Sozialforschung darstellen
3
Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 3)
3.1
Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation
(§ 4 Nr. 3.1)
- a)
-
die eigene Rolle als Dienstleister berücksichtigen
- b)
-
kundenorientiert handeln und kommunizieren
- c)
-
Gespräche situationsgerecht und personenorientiert planen, durchführen und nachbereiten
- d)
-
verbale und nichtverbale Kommunikationsformen anwenden
- e)
-
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- f)
-
Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert durchführen
3.2
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 3.2)
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
-
fremdsprachige Informationsquellen nutzen
- c)
-
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen
4
Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung
(§ 4 Nr. 4)
- a)
-
Markt- und Sozialforschung in betriebliche Prozesse und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge einordnen sowie Anwendungsgebiete definieren
- b)
-
Markt- und Sozialforschung von forschungsfremden Tätigkeiten im Rahmen von Werbung, Direktmarketing, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit abgrenzen und bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
- c)
-
Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen der qualitativen und quantitativen Primärforschung sowie der Sekundärforschung unterscheiden und ihren Einsatz begründen
5
Projektvorbereitung
(§ 4 Nr. 5)
5.1
Informationsbeschaffung und -aufbereitung
(§ 4 Nr. 5.1)
- a)
-
Daten sekundärer Informationsquellen ziel- und sachgerecht auswählen, auswerten und Ergebnisse aufbereiten
- b)
-
vorhandene Untersuchungen, Untersuchungsfragen, Fragebögen und Leitfäden zum Untersuchungsgegenstand beschaffen und auf Verwertbarkeit prüfen
- c)
-
Quellen für Stichprobenziehungen festlegen
5.2
Planung und Organisation
(§ 4 Nr. 5.2)
- a)
-
Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen auf Eignung prüfen
- b)
-
Auswahl, Schulung und Einsatz von Interviewern oder Moderatoren vorbereiten
- c)
-
Fragebögen und Gesprächsleitfäden auf Mängel prüfen
- d)
-
Fragebögen und Gesprächsleitfäden gestalten
- e)
-
Kapazitäten, Zeitbedarf und Termine planen, Projektablaufplan erstellen und abstimmen
- f)
-
Informationen für die Kalkulation von Projekten einholen
- g)
-
Verfahren der Stichprobenziehung unterscheiden, insbesondere unter Berücksichtigung von Stichprobengröße, Proportionalität sowie Ziehungs- und Auswahlverfahren
- h)
-
Stichprobenziehungen gemäß festgelegter Parameter veranlassen und kontrollieren
- i)
-
Einsatz externer Dienstleister auf vertraglicher Grundlage koordinieren
- j)
-
Probeinterviews vorbereiten, durchführen und Schlussfolgerungen für die Erhebung ziehen
- k)
-
Erhebungsunterlagen erstellen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
6
Projektdurchführung
(§ 4 Nr. 6)
6.1
Prozessbegleitung
(§ 4 Nr. 6.1)
- a)
-
Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren
- b)
-
Prozessschritte eines Projektes unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Projektphasen durchführen
- c)
-
Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6.2
Datenerfassung, Codierung
(§ 4 Nr. 6.2)
- a)
-
Codeplan erstellen
- b)
-
offene und teiloffene Fragen codieren
- c)
-
wörtliche Nennungen transkribieren, klassifizieren und auswerten
- d)
-
Projektdaten für die Erfassung vorbereiten, Projektdaten bearbeiten
6.3
Datenprüfung, Gewichtung
(§ 4 Nr. 6.3)
- a)
-
Plausibilitätsprüfungen durchführen
- b)
-
Implausibilitäten listen und bearbeiten
- c)
-
Informationen zur Festlegung von Gewichtungsmerkmalen und Gewichtungsmatrix beschaffen
6.4
Datenauswertung
(§ 4 Nr. 6.4)
- a)
-
Datensätze nach vorgegebenen Spezifikationen und Formaten erstellen
- b)
-
Tabelleninhalt und -layout festlegen, Tabellen erstellen
- c)
-
Tabellen kontrollieren und Korrekturen veranlassen
- d)
-
Verfahren der beschreibenden Statistik anwenden
- e)
-
Einsatzfelder der Verfahren der schließenden Statistik unterscheiden
- f)
-
betriebliche Analyseverfahren von Gruppendiskussionen und Einzelexplorationen anwenden
6.5
Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht
(§ 4 Nr. 6.5)
- a)
-
Analyseergebnisse aufbereiten und in Form von Tabellen, Grafiken sowie in Textform darstellen
- b)
-
Präsentationsunterlagen zielgruppengerecht auswählen, prüfen und zusammenstellen
- c)
-
ausgewählte Ergebnisse zur Vorbereitung von Präsentationen und Ergebnisberichten grafisch darstellen
- d)
-
Präsentationstermine abstimmen, Präsentationen organisatorisch vorbereiten und die Durchführung unterstützen
7
Projektnachbereitung
(§ 4 Nr. 7)
7.1
Dokumentation
(§ 4 Nr. 7.1)
- a)
-
Projektdetails in Projektdatenbanken dokumentieren
- b)
-
Projektunterlagen nach betrieblichen Archivierungsrichtlinien sowie gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen archivieren
- c)
-
Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereiten
7.2
Projektabrechnung
(§ 4 Nr. 7.2)
- a)
-
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
- b)
-
Rechnungen externer Dienstleister prüfen
- c)
-
Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen