Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, - 6.
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Betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 8.
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Prüfen, - 9.
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Branchenspezifische Fertigungstechniken, - 10.
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Steuerungs- und Regelungstechnik, - 11.
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Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen, - 12.
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Steuern des Materialflusses, - 13.
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Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen, - 14.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.