MaskAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin

Der Ausbildungsberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin wird staatlich anerkannt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von