Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
-
Umweltschutz, - 5.
-
Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen, - 6.
-
Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten, - 7.
-
Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
-
Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen, - 9.
-
Abstimmen von Farben, - 10.
-
Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen, - 11.
-
Anfertigen von Glatzen, - 12.
-
Anfertigen von Masken und Körperteilen, - 13.
-
Anfertigen von Spezialeffekten, - 14.
-
Schminken, - 15.
-
Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen, - 16.
-
Prüfen von Arbeitsergebnissen, - 17.
-
Arbeiten für Proben und Produktionen.