Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
MBPolVDVDV § 1 Vorbereitungsdienst
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.