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A.
Während der gesamten Ausbildungszeit – 1. bis 36. Ausbildungsmonat –
- 1.4
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Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel a, - 1.5
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Umweltschutz, - 8.1
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Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel a,
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B.
Vor der Zwischenprüfung – 1. bis 18. Ausbildungsmonat –
- 1.1
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d, - 1.2
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Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele a und b, - 1.3
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Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis c, - 1.4
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Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel b, - 2.1
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b und d, - 5.1
-
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b,
(2) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel c, - 2.2
-
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele b bis d und f, - 2.3
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Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel c, - 5.1
-
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele c und d, - 5.2
-
Qualitätsmanagement, Lernziele a und e, - 5.3
-
Zeitmanagement, Lernziele a, b und d, - 6.3
-
Abrechnungswesen, Lernziel d, - 7.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, - 7.2
-
Dokumentation, Lernziele c und d, - 7.3
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Datenschutz und Datensicherheit, - 8.1
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Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel g, - 8.2
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Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziel b, - 10.
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Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele a und b,
(3) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c, - 2.2
-
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel a, - 2.3
-
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel b, - 4.2
-
Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziel a, - 5.1
-
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel f, - 5.4
-
Arbeiten im Team, Lernziele b und d, - 5.5
-
Marketing, Lernziel c, - 6.1
-
Verwaltungsarbeiten, - 6.2
-
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c und e, - 6.3
-
Abrechnungswesen, Lernziel b, - 7.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b, - 8.1
-
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel d, - 8.2
-
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele g und j, - 8.3
-
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziel a, - 9.
-
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel f, - 10.
-
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel f,
(4) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e, - 2.3
-
Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel a, - 3.1
-
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele b und c, - 4.1
-
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziel c, - 7.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a, - 8.1
-
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel b, - 8.2
-
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele d und e, - 9.
-
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele a und e,
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C.
Nach der Zwischenprüfung – 19. bis 36. Ausbildungsmonat –
- 2.1
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel e, - 3.1
-
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e, - 4.1
-
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele a, b, f und g, - 5.1
-
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele a und e, - 5.2
-
Qualitätsmanagement, Lernziel b, - 6.3
-
Abrechnungswesen, Lernziel c, - 8.1
-
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel f, - 8.2
-
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele a, h und i, - 9.
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Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel c, - 10.
-
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele c und d,
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele c und d, - 1.4
-
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel d, - 3.1
-
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und d, - 3.2
-
Verhalten in Konfliktsituationen, - 4.1
-
Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele d und e, - 4.2
-
Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziele b bis d, - 5.2
-
Qualitätsmanagement, Lernziele c und d, - 6.3
-
Abrechnungswesen, Lernziele a und f, - 7.2
-
Dokumentation, Lernziel a, - 8.1
-
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziele c, e und h, - 8.2
-
Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele c und f, - 8.3
-
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziele b bis d, - 9.
-
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel d, - 10.
-
Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel e,
(3) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel f, - 1.3
-
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d, - 5.4
-
Arbeiten im Team, Lernziele a und c, - 5.5
-
Marketing, Lernziel b, - 6.2
-
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele d und f, - 6.3
-
Abrechnungswesen, Lernziel e, - 7.2
-
Dokumentation, Lernziel b, - 9.
-
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele b, g und h,
(4) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel e, - 5.3
-
Zeitmanagement, Lernziele c, e und f, - 5.5
-
Marketing, Lernziel a, - 7.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,