Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.
MedienBTMstrPrV § 9 Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton
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