MedienFortbV § 1 Fortbildungsabschlüsse

Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Medienwirtschaft

Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen

1.
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien,
2.
Geprüfter Medienfachwirt Print/Geprüfte Medienfachwirtin Print,
3.
Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital.

Referenzen

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