(Fundstelle: BGBl. 2009, 2918 - 2919;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
.................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
<BR/>
Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital
Herr/Frau .................
geboren am .................
in .................
hat am .................
die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital
nach der Medien-Fortbildungsverordnung vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894, 3538), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen
bestanden:
Punkte
Note
I.
Grundlegende Qualifikationen
...........
Prüfungsbereiche:
Rechtsbewusstes Handeln
...........
Betriebswirtschaftliches Handeln
...........
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
...........
Zusammenarbeit im Betrieb
...........
(Im Fall des § 21: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 22 Absatz 6 im Hinblick auf die am .................
in ................. vor ................. abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich .................
freigestellt.“)
II.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Punkte
Note
Situationsaufgaben
1. Situationsaufgabe „Medienproduktion“
...........
...........
2. Situationsaufgabe „Führung und Organisation“
...........
...........
3. Projektarbeit
...........
...........
Gesamtplanung als schriftliche Hausarbeit.................
mündliche Präsentation und Fachgespräch.................
(Im Fall des § 21: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 22 Absatz 6 im Hinblick auf die am .................
in ................. vor ................. abgelegte Prüfung in der Situationsaufgabe .................
freigestellt.“)
III.
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 17 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ................. in .................
vor ................. erbracht.
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum .................
Unterschrift(en) .................
(Siegel der zuständigen Stelle)