MedienKfmAusbV § 4 Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz,
1.5
Umweltschutz,
1.6
Datenschutz;
2.
Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse:
2.1
Arbeitsorganisation,
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit,
2.3
Informationsbeschaffung und -verarbeitung,
2.4
Kommunikation und Kooperation,
2.5
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
3.
Programmplanung und Produktentwicklung:
3.1
Programme und Profile,
3.2
Redaktion, Lektorat,
3.3
Rechte und Lizenzen;
4.
Herstellung und Produktion:
4.1
Planung und Kalkulation,
4.2
Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen,
4.3
Datenhandling,
4.4
Gestaltung von Digital- und Printmedien,
4.5
Koordinierung von Produktionsprozessen;
5.
Marketing, Verkauf und Vertrieb:
5.1
Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung,
5.2
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,
5.3
Werbung für Produkte und Dienstleistungen,
5.4
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen,
5.5
Branchenspezifische Rahmenbedingungen;
6.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
6.1
Rechnungs- und Finanzwesen,
6.2
Controlling,
6.3
Beschaffung und Lagerhaltung.

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