(§ 4 Nr. 1)
(§ 4 Nr. 1.1)
- a)
-
Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellen - b)
-
Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreiben - c)
-
Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigen - d)
-
Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - e)
-
Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen - f)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
(§ 4 Nr. 1.2)
- a)
-
Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragen - b)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern - c)
-
Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern
(§ 4 Nr. 1.3)
- a)
-
Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellen - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen - c)
-
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären - d)
-
Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreiben - e)
-
Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden - f)
-
Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben - g)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
(§ 4 Nr. 1.4)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 4 Nr. 1.5)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 4 Nr. 1.6)
- a)
-
rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten - b)
-
Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden
(§ 4 Nr. 2)
(§ 4 Nr. 2.1)
- a)
-
Lern- und Arbeitstechniken anwenden - b)
-
Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigten - c)
-
Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachten - d)
-
mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten - e)
-
Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegen - f)
-
betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen - g)
-
Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen - h)
-
Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten - i)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - j)
-
Projekte planen und bearbeiten
(§ 4 Nr. 2.2)
- a)
-
Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzen - b)
-
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - c)
-
rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachten - d)
-
Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen
(§ 4 Nr. 2.3)
- a)
-
Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten - b)
-
externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen
(§ 4 Nr. 2.4)
- a)
-
Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
-
Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen - c)
-
Kundenkontakte herstellen - d)
-
Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwenden - e)
-
Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren - f)
-
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
(§ 4 Nr. 2.5)
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten - c)
-
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
(§ 4 Nr. 3)
(§ 4 Nr. 3.1)
- a)
-
Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten - b)
-
Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehen - c)
-
Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen
(§ 4 Nr. 3.2)
- a)
-
Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigen - b)
-
konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachten - c)
-
Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründen - d)
-
Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben
(§ 4 Nr. 3.3)
- a)
-
Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten - b)
-
Bestimmungen des Urheberrechts beachten - c)
-
Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten - d)
-
bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
(§ 4 Nr. 4)
(§ 4 Nr. 4.1)
- a)
-
Termine festlegen und verfolgen - b)
-
Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägen - c)
-
Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen
(§ 4 Nr. 4.2)
- a)
-
Angebote einholen, vergleichen und auswählen - b)
-
Aufträge vergeben - c)
-
interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren
(§ 4 Nr. 4.3)
- a)
-
Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten - b)
-
unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachten - c)
-
strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen
(§ 4 Nr. 4.4)
- a)
-
Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten - b)
-
an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirken - c)
-
bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirken - d)
-
an der Layouterstellung mitwirken
(§ 4 Nr. 4.5)
- a)
-
Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachten - b)
-
Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellen - c)
-
Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
(§ 4 Nr. 5)
(§ 4 Nr. 5.1)
- a)
-
Markt- und Wettbewerbssituation beobachten - b)
-
Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden - c)
-
Zielgruppen analysieren und bestimmen - d)
-
an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeiten - e)
-
Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableiten - f)
-
Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren
(§ 4 Nr. 5.2)
- a)
-
Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichen - b)
-
Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheiden - c)
-
Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen - d)
-
Verfahren der Preisfindung anwenden - e)
-
Rechnungserstellung steuern und kontrollieren - f)
-
Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigen - g)
-
Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führen - h)
-
beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen - i)
-
auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen - j)
-
Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen - k)
-
Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren
(§ 4 Nr. 5.3)
- a)
-
an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken - b)
-
an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirken - c)
-
werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführen - d)
-
Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen - e)
-
Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen - f)
-
Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten - g)
-
Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen
(§ 4 Nr. 5.4)
- a)
-
Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmen - b)
-
bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirken - c)
-
vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließen - d)
-
Vertriebskonzepte umsetzen - e)
-
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuern - f)
-
Vertriebsdaten ermitteln und auswerten
(§ 4 Nr. 5.5)
- a)
-
Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwenden - b)
-
Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzen - c)
-
produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden
(§ 4 Nr. 6)
(§ 4 Nr. 6.1)
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellen - b)
-
Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen - c)
-
Buchungen vornehmen - d)
-
Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - e)
-
Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
(§ 4 Nr. 6.2)
- a)
-
Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachten - b)
-
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzen - c)
-
Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten
(§ 4 Nr. 6.3)
- a)
-
Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilen - b)
-
Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeiten - c)
-
an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken