(1) Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
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Archiv, - 2.
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Bibliothek, - 3.
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Information und Dokumentation, - 4.
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Bildagentur, - 5.
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Medizinische Dokumentation