(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, - 6.
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Lesen, Anwenden und Erstellen von Arbeitsunterlagen, - 7.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
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Prüfen und Messen, - 9.
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Instandhalten von Betriebsmitteln, - 10.
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manuelles Spanen, - 11.
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maschinelles Spanen, - 12.
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Trennen und Umformen, - 13.
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Fügen, - 14.
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Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Modellen, - 15.
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Vorbereiten von Modellen zum Einbetten, - 16.
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Anbringen von Speiser- und Entlüftungssystemen, - 17.
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Legieren, Schmelzen und Gießen von Metallen, - 18.
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Freilegen, Prüfen und Bearbeiten von Gußstücken, - 19.
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Aufbereiten und Prüfen von Formmassen.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Zinngußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Umsetzen von Entwürfen und Vorlagen, - 2.
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Gestalten von Zinngegenständen, - 3.
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Anfertigen von Gießformen, - 4.
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spanendes Bearbeiten von Zinngußstücken, - 5.
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Gestalten und Bearbeiten von Oberflächen, - 6.
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Aufarbeiten und Reparieren von Zinngegenständen, - 7.
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Montieren von Zinngegenständen.
(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Kunst- und Glockengußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Anfertigen von Formen für künstlerische Modelle im Sandgußverfahren, - 2.
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Abformen von Modellen für das Wachsausschmelzverfahren, - 3.
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Herstellen von Wachsmodellen, - 4.
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Einformen von Modellen im Blockverfahren, - 5.
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Einformen von Modellen im keramischen Schalenformverfahren, - 6.
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Anfertigen von Glocken im Lehmform- oder Sandformverfahren.
(4) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Metallgußtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Einformen von Modellen im Sandgußverfahren, - 2.
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Einformen von Kunststoffmodellen im Vollformverfahren, - 3.
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Herstellen von Feingußmodellen, - 4.
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Einformen und Gießen von Feingußmodellen.