MetallbAusbV 2008 § 3 Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von