Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Ausbildungsberufe Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin sowie Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher/ Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacherin sind nicht mehr anzuwenden.
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MetallbInstrmMAusbV § 9 Aufhebung von Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin
Referenzen
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