MgVG Inhaltsübersicht

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Zielsetzung des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Geltungsbereich § 4 Anwendung des Rechts des Sitzstaats § 5 Anwendung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung oder kraft Gesetzes   Teil 2 Besonderes Verhandlungsgremium   Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung § 6 Information der Leitungen § 7 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums § 8 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums § 9 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums   Kapitel 2 Wahlgremium § 10 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl § 11 Einberufung des Wahlgremiums § 12 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums   Kapitel 3 Verhandlungsverfahren § 13 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums § 14 Sitzungen; Geschäftsordnung § 15 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen § 16 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen § 17 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium § 18 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen § 19 Niederschrift § 20 Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums § 21 Dauer der Verhandlungen   Teil 3 Mitbestimmung der Arbeitnehmer   Kapitel 1 Mitbestimmung kraft Vereinbarung § 22 Inhalt der Vereinbarung   Kapitel 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes § 23 Voraussetzung § 24 Umfang der Mitbestimmung § 25 Sitzverteilung § 26 Abberufung und Anfechtung § 27 Rechtsstellung; Innere Ordnung § 28 Tendenzunternehmen   Kapitel 3 Verhältnis zum nationalen Recht § 29 Fortbestehen nationaler Arbeitnehmervertretungsstrukturen § 30 Nachfolgende innerstaatliche Verschmelzungen   Teil 4 Schutzbestimmungen § 31 Geheimhaltung; Vertraulichkeit § 32 Schutz der Arbeitnehmervertreter § 33 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz   Teil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften § 34 Strafvorschriften § 35 Bußgeldvorschriften

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