Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Anwenden technischer Unterlagen, - 6.
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Planen und Organisieren der Arbeit, - 7.
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Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz, - 8.
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Qualitätsmanagement, - 9.
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Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen, - 10.
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Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen, - 11.
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Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen, - 12.
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Einstellen von Prozeßparametern, - 13.
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Optimieren des Produktionsprozesses, - 14.
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Herstellungs- und Montageprozesse, - 15.
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prozeßbegleitende Prüfungen, - 16.
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Durchführen von Endtests, - 17.
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Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet.