Nr.
Ausbildungsberufsbildes
in Wochen im
Monat
Monat
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
- a)
-
Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen
- b)
-
Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten - c)
-
Konflikte im Team lösen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)
- a)
-
Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
- b)
-
betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen - c)
-
Produktstandards anwenden, Umsetzung überprüfen und beurteilen, insbesondere Rohmilch, Zwischen- und Endprodukte anhand von Laborergebnissen und sensorischen Kriterien beurteilen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)
- a)
-
Reinigungs- und Desinfektionslösungen ansetzen und anwenden sowie dabei Maßnahmen zur Sicherung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beachten - b)
-
Reinigungsanlagen und -systeme anwenden und warten - c)
-
Produktionsanlagen und Leitungssysteme reinigen, desinfizieren und sterilisieren - d)
-
Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen
- e)
-
Ergebnisse dokumentieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
- a)
-
Milch kontrollieren, beurteilen und annehmen - b)
-
Milch bearbeiten, insbesondere reinigen, erhitzen, standardisieren, kühlen und lagern - c)
-
Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten, insbesondere von Konsummilch, Butter, Käse und Milcherzeugnissen, durchführen
- d)
-
produktspezifische Rezepturen anwenden und Mischungen ansetzen - e)
-
Bedienungsanleitungen und Wartungspläne umsetzen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)
- a)
-
Fließschemata lesen und anwenden - b)
-
Produktionsprozesse überwachen, Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
- c)
-
Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte, insbesondere Butterungsmaschinen, Separatoren, Reifungsbehälter, Käsungs-, Eindampfungs-, Trocknungs-, Filtrations- und Abfüllanlagen sowie Wärmetauscher, vorbereiten, in Betrieb nehmen und umrüsten - d)
-
Prozessleittechnik bedienen - e)
-
Versorgungsanlagen überwachen - f)
-
Einflussfaktoren im Produktionsprozess im Hinblick auf Technologie und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)
- a)
-
Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien annehmen und kontrollieren - b)
-
Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien zuordnen und lagern - c)
-
Lagerbestand kontrollieren und pflegen
- d)
-
Produkte für den Versand vorbereiten und Abgabe von Produkten durchführen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)
- a)
-
Abfüll- und Verpackungsanlagen beschicken und bedienen - b)
-
Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen - c)
-
Fertigpackungen prüfen und beurteilen
- d)
-
Verpackungsmaterialien prüfen und hinsichtlich des Verwendungszwecks beurteilen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)
- a)
-
Informationen beschaffen, auswerten und einordnen - b)
-
betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden - c)
-
Daten erfassen, sichern und pflegen; Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
- d)
-
Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
Nr.
Ausbildungsberufsbildes
in Wochen im
Monat
Monat
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären - c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
-
Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen