MilchV Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)

Verordnung über Milcherzeugnisse

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1970, 1154 - 1159;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gruppe Standardsorte 1 2 3 4

a) Bezeichnung

b) Herstellungsweise

Bezeichnung Herstellungsweise, besondere Merkmale Fettgehalt in 100 Gewichtsteilen, sonstige Zusammensetzung
I.

a) Sauermilcherzeugnis

b) hergestellt aus Milch oder Sahne unter Verwendung von mesophile Milchsäurebakterienkulturen, auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, auch unter Verwendung von Laktase

1. Sauermilch (Trinksauermilch) 1. wie Spalte 1, I b), aus Milch ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation mindestens 3,5
2. Sauermilch dickgelegt (Dickmilch, Setzmilch) 2. wie Nr. 1, jedoch dickgelegt mindestens 3,5 3. fettarme Sauermilch (fettarme Trinksauermilch) 3. wie Nr. 1 mindestens 1,5 höchstens 1,8 4. fettarme Dickmilch (fettarme Sauermilch dickgelegt, fettarme Setzmilch) 4. wie Nr. 1, jedoch dickgelegt mindestens 1,5 höchstens 1,8 5. Sauermilch entrahmt (Trinksauermilch entrahmt, Magermilch sauer) 5. wie Nr. 1, auch unter Zusatz von reiner Buttermilch oder Buttermilch, bei deren Herstellung dem Butterungsgut nur Magermilch zugesetzt wurde höchstens 0,5 6. Sauermilch entrahmt dickgelegt (Dickmilch entrahmt, Dickmagermilch, Setzmilch entrahmt, Setzmagermilch) 6. wie Nr. 5, jedoch dickgelegt höchstens 0,5 7. Sahnesauermilch (Rahmsauermilch, saure Sahne, Sauerrahm) 7. wie Nr. 1, jedoch aus Sahne, auch unter Ein- Stellung des Fettgehaltes mindestens 10,0 8. Sahnedickmilch (Sahnesetzmilch, Rahmdickmilch, Rahmsetzmilch) 8. wie Nr. 7, jedoch dickgelegt mindestens 10,0 9. crème fraîche (Küchenrahm, Küchensahne) 9. hergestellt aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen, auch unter Einstellung des Fettgehalts, auch unter Zusatz von Saccharose bis zu 15% des Gesamterzeugnisses, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung am Ort der Herstellung verpackt mindestens 30 II.

a) Joghurterzeugnis

b) hergestellt aus Milch oder Sahne, wobei im verzehrsfertigen Erzeugnis hierfür spezifische thermophile Reifungskulturen, deren Wachstumsoptimum bei über 42 Grad C liegt, überwiegen müssen, auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, auch unter Verwendung von Laktase

1. Joghurt 1. wie Spalte 1, II b), Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation mindestens 3,5
2. Fettarmer Joghurt 2. wie Nr. 1 mindestens 1,5 höchstens 1,8 3. Joghurt aus entrahmter Milch (Magermilchjoghurt) 3. wie Nr. 1 höchstens 0,5 4. Sahnejoghurt (Rahmjoghurt) 4. wie Nr. 1, jedoch aus Sahne, auch unter Einstellung des Fettgehaltes mindestens 10,0 5. Joghurt mild 5. wie Nr. 1, wobei anstelle des Lactobacillus bulgaricus andere Lactobacillen verwendet werden mindestens 3,5 6. Fettarmer Joghurt mild 6. wie Nr. 5 mindestens 1,5 höchstens 1,8 7. Joghurt mild, aus entrahmter Milch (Joghurt mild aus Magermilch) 7. wie Nr. 5 höchstens 0,5 8. Sahnejoghurt mild (Rahmjoghurt mild) 8. wie Nr. 5, jedoch aus Sahne, auch unter Einstellung des Fettgehaltes mindestens 10,0 III.

a) Kefirerzeugnis

b) hergestellt aus Milch oder Sahne unter Verwendung von spezifischen Kefirknöllchen oder einer von diesen abgeleiteten Kultur, auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, auch unter Verwendung von Laktase

1. Kefir 1. hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muß, so daß im verzehrsfertigen Erzeugnis mindestens 0,05 Gewichtshundertteile Ethanol sowie die Bildung von Kohlendioxid erreichbar sind, auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse, ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation mindestens 3,5
2. fettarmer Kefir 2. wie Nr. 1 mindestens 1,5 höchstens 1,8 3. Kefir aus entrahmter Milch (Magermilchkefir) 3. wie Nr. 1 höchstens 0,5 4. Sahnekefir (Rahmkefir) 4. wie Nr. 1, jedoch aus Sahne, auch unter Einstellung des Fettgehaltes mindestens 10,0 5. Kefir mild 5. wie Spalte 1, III b), jedoch aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation mindestens 3,5 6. Fettarmer Kefir mild 6. wie Nr. 5 mindestens 1,5 höchstens 1,8 7. Kefir mild aus entrahmter Milch (Kefir mild aus Magermilch) 7. wie Nr. 5 höchstens 0,5 8. Sahnekefir mild (Rahmkefir mild) 8. wie Nr. 5, jedoch aus Sahne, auch unter Einstellung des Fettgehaltes mindestens 10,0 IV.

a) Buttermilcherzeugnis

b) bei der Verbutterung von Milch oder Sahne sowie der unmittelbaren Herstellung von Milchfetterzeugnissen der Gruppe XVII aus Sahne anfallendes flüssiges Erzeugnis, auch sauer oder nachträglich mit Milchsäurebakterienkulturen gesäuert, auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, auch unter Zusatz von Sahne, auch unter Verwendung von Laktase

1. Buttermilch 1. wie Spalte 1, IV b), ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und Sahne und ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation; das bei der Butterung zugesetzte Wasser darf nicht mehr als 10% des anfallenden Gesamterzeugnisses ausmachen; bei Verwendung von Magermilch bei der Butterung darf die zugesetzte Magermilch nicht mehr als 15% des Gesamterzeugnisses ausmachen höchstens 1,0
2. Reine Buttermilch 2. wie Nr. 1, ohne Zusatz von Wasser oder Magermilch, zum Butterungsgut, Erhöhung der Milchtrockenmasse nur durch Entzug von Wasser höchstens 1,0 V.

a) Sahneerzeugnis (Rahmerzeugnis)

b) hergestellt aus Milch durch Abscheiden von Magermilch oder Einstellung des Fettgehaltes auf mindestens 10% Fett, auch angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, auch unter Verwendung von Laktase

1. Kaffeesahne (Trinksahne, Kaffeerahm, Sahne, Rahm) 1. wie Spalte 1, V b), jedoch ohne Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen mindestens 10,0
2.           3. Schlagsahne (Schlagrahm) 3. wie Nr. 1, schlagfähig, auch unter Erhöhung der Milchtrockenmasse mindestens 30,0 VI. (weggefallen) VII.

a) ungezuckerte Kondensmilcherzeugnisse

b) hergestellt aus Milch, auch unter Zusatz von Sahne und/oder Trockenmilcherzeugnissen, durch teilweisen Entzug des Wassers eingedickt und durch Wärmebehandlung keimfrei gemacht, wobei der Zusatz von Trockenmilcherzeugnissen 25% des Trockenmasseanteils des Fertigerzeugnisses nicht überschreiten darf; auch unter Einstellung des Eiweißgehaltes der verwendeten Milch auf mindestens 34 GHT bezogen auf die fettfreie Trockenmasse, durch Zugabe von Milchretentat, Milchpermeat und/oder Laktose und/oder Entzug von Milchbestandteilen, jedoch ohne Änderung des Verhältnisses von Molkeneiweiß zu Kasein in der standardisierten Milch

1. Kondensmilch mit hohem Fettgehalt (kondensierte Kaffeesahne) 1. wie Spalte 1, VII b), gesamte Milchtrockenmasse mindestens 26,5 GHT mindestens 15,0
2. Kondensmilch (kondensierte Vollmilch) 2. wie Nr. 1, gesamte Milchtrockenmasse mindestens 25,0 GHT mindestens 7,5 3. teilentrahmte Kondensmilch 3. wie Nr. 1, gesamte Milchtrockenmasse mindestens 20,0 GHT mindestens 1,0 weniger als 7,5 4. Kondensmagermilch (kondensierte Magermilch) 4. wie Nr. 1, gesamte Milchtrockenmasse mindestens 20,0 GHT höchstens 1,0 VIII.

a) gezuckerte Kondensmilcherzeugnisse

b) hergestellt aus Milch, auch unter Zusatz von Sahne und/oder Trockenmilcherzeugnissen und/oder Lactose, durch teilweisen Entzug des Wassers eingedickt und durch den Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker) haltbar gemacht, wobei der Zusatz von Trockenmilcherzeugnissen 25% und von Lactose 0,03% des Trockenmasseanteils des Fertigerzeugnisses nicht überschreiten darf; auch unter Einstellung des Eiweißgehaltes der verwendeten Milch auf mindestens 34 GHT bezogen auf die fettfreie Trockenmasse, durch Zugabe von Milchretentat, Milchpermeat und/oder Laktose und/oder Entzug von Milchbestandteilen, jedoch ohne Änderung des Verhältnisses von Molkeneiweiß zu Kasein in der standardisierten Milch

1. gezuckerte Kondensmilch (gezuckerte kondensierte Vollmilch) 1. wie Spalte 1, VIII b), gesamte Milchtrockenmasse mindestens 28,0 GHT mindestens 8,0
2. gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch (gezuckerte teilentrahmte kondensierte Milch) 2. wie Nr. 1, gesamte Milchtrockenmasse mindestens 24,0 GHT mindestens 1,0 weniger als 8,0 3. gezuckerte Kondensmagermilch (gezuckerte kondensierte Magermilch) 3. wie Nr. 1, gesamte Milchtrockenmasse mindestens 24,0 GHT höchstens 1,0 IX.

a) Trockenmilcherzeugnisse

b) hergestellt aus Milch, auch mit Milchsäurebakterienkulturen oder spezifischen Milchsäurebakterienkulturen (Joghurtkulturen) oder Kefirkulturen gesäuert, oder Sahneerzeugnissen, durch weitergehenden Entzug des Wassers getrocknet, mit einem Wassergehalt von höchstens 5% im Enderzeugnis, auch unter Verwendung von Milchzuckererzeugnissen bis zu 32% des Gesamterzeugnisses zur Verwendung als Zusatz zu Getränken; auch unter Verwendung von Lactase; auch unter Einstellung des Eiweißgehaltes der verwendeten Milch auf mindestens 34 GHT bezogen auf die fettfreie Trockenmasse, durch Zugabe von Milchretentat, Milchpermeat und/oder Laktose und/oder Entzug von Milchbestandteilen, jedoch ohne Änderung des Verhältnisses von Molkeneiweiß zu Kasein in der standardisierten Milch

1. Milchpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnepulver, Rahmpulver) 1. wie Spalte 1, IX b), jedoch ohne Verwendung von Lactase, aus ungesäuerter Milch und/oder Sahneerzeugnissen, mit höchstens 5% Wassergehalt mindestens 42,0
2. Joghurtpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnejoghurtpulver, Rahmjoghurtpulver) 2. wie Nr. 1, jedoch aus Sahnejoghurt (Rahmjoghurt), auch unter Verwendung von Laktase mindestens 42,0 3. Kefirpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnekefirpulver, Rahmkefirpulver) 3. wie Nr. 1, jedoch aus Sahnekefir (Rahmkefir), auch unter Verwendung von Laktase mindestens 42,0 4. Milchpulver (Vollmilchpulver) 4. wie Nr. 1 mindestens 26,0 5. Joghurtpulver 5. wie Nr. 1, jedoch aus Joghurt, auch unter Verwendung von Laktase mindestens 26,0 6. Kefirpulver 6. wie Nr. 1, jedoch aus Kefir, auch unter Verwendung von Laktase mindestens 26,0 7. teilentrahmtes Milchpulver 7. wie Nr. 1 mehr als 1,5 weniger als 26,0 8. teilentrahmtes Joghurtpulver 8. wie Nr. 1, jedoch aus fettarmem Joghurt, auch unter Verwendung von Laktase mehr als 1,5 weniger als 26,0 9. teilentrahmtes Kefirpulver 9. wie Nr. 1, jedoch aus fettarmem Kefir, auch unter Verwendung von Laktase mehr als 1,5 weniger als 26,0 10. Magermilchpulver 10. wie Nr. 1 höchstens 1,5 11. Magermilchjoghurtpulver 11. wie Nr. 1, jedoch aus Magermilchjoghurt, auch unter Verwendung von Laktase höchstens 1,5 12. Magermilchkefirpulver 12. wie Nr. 1, jedoch aus Magermilchkefir, auch unter Verwendung von Laktase höchstens 1,5 13. Buttermilchpulver 13. wie Spalte 1, IX b), jedoch ohne Verwendung von Milchzuckererzeugnissen, aus Buttermilcherzeugnissen, mit höchstens 7% Wassergehalt, auch unter Verwendung von Laktase höchstens 15,0 X.

a) Molkenerzeugnis

b) durch vollständiges oder teilweises Abscheiden des Eiweißes aus Milch hergestelltes Erzeugnis und die hieraus hergestellten Erzeugnisse, auch unter Verwendung von Lactase

1. Süßmolke 1. durch Abscheiden des Käsestoffes bei über wiegender Labeinwirkung gewonnenes Milchserum, auch unter Verwendung von Lactase  
2. Sauermolke 2. durch Abscheiden des Käsestoffes bei überwiegender Säureeinwirkung gewonnenes Milchserum, auch unter Verwendung von Lactase   3. Molkensahne (Molkenrahm) 3. bei Entrahmung von Molke anfallendes Erzeugnis, auch unter Verwendung von Lactase mindestens 10,0 4. Süßmolkenpulver 4. durch weitgehenden Entzug des Wassers aus Süßmolke hergestelltes Erzeugnis mit höchstens 5% Wasser, Gehalt an Milchzucker mindestens 70%, auch unter Verwendung von Lactase   5. Süßmolkenpulver, teilentzuckert 5. wie Nr. 4, jedoch geringerer Gehalt an Milchzucker durch teilweisen Entzug   6. Sauermolkenpulver 6. durch weitgehenden Entzug des Wassers aus Sauermolke oder nachgesäuerter Süßmolke hergestelltes Erzeugnis mit höchstens 6% Wasser, Gehalt an Milchzucker mindestens 60%, auch unter Verwendung von Lactase   7. Sauermolkenpulver, teilentzuckert 7. wie Nr. 6, jedoch geringerer Gehalt an Milchzucker durch teilweisen Entzug   8. entsalztes Molkenpulver 8. aus weitgehend entsalzter Süß- oder Sauermolke hergestelltes Süß- oder Sauermolkenpulver, Aschegehalt höchstens 2,5%, Wassergehalt höchstens 6%, auch unter Verwendung von Lactase   9. eiweißangereichertes Molkenpulver 9. hergestellt aus Süß- oder Sauermolke durch weitgehenden Entzug von Wasser, nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern, Eiweißgehalt mindestens 22%, Wassergehalt höchstens 8%, auch unter Verwendung von Lactase   XI.

a) Milchzuckererzeugnis

b) aus Milch oder Molkenerzeugnissen durch Auskristallisieren oder andere Verfahren gewonnenes Kohlenhydrat, auch unter Verwendung von Lactase

1. Milchzucker Arzneibuchqualität 1. wie Spalte 1, XI b), raffiniert, dem Arzneibuch in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend  
2. Milchzucker (Laktose) 2. wie Spalte 1, XI b), mit einem wasserfreien Laktosegehalt von mindestens 99,0 % m/m in der Trockenmasse, wasserfrei oder mit einem Molekül Kristallwasser oder eine Mischung aus beidem   XII.

a) Milcheiweißerzeugnis

b) hergestellt aus entrahmter Milch, Buttermilch oder Molke nach den in Spalte 3 aufgeführten oder anderen Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit oder in Teilen von den übrigen Milchbestandteilen trennen, unbeschadet einer etwaigen vorherigen Behandlung mit Ionenaustausch- und Konzentrationsverfahren; werden Labaustauschstoffe verwendet, müssen sie den Anforderungen des § 20 Abs. 5 der Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412) entsprechen.

1. Milcheiweiß 1. hergestellt aus entrahmter Milch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen trennen; Eiweißgehalt mindestens 70%, Wassergehalt höchstens 6%, Aschegehalt höchstens 7%, Milchzuckergehalt höchstens 15% höchstens 1,5
2. Wasserlösliches Milcheiweiß 2. wie Nr. 1, in Wasser löslich höchstens 1,5 3. (weggefallen) 4. (weggefallen) 5. (weggefallen) 6. (weggefallen)   7. Molkeneiweiß 7. hergestellt aus Süß- oder Sauermolke nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern; Eiweißgehalt mindestens 70%, Wassergehalt höchstens 7%, Aschegehalt höchstens 8%, Milchzuckergehalt höchstens 15%.   XIII. (weggefallen) XIV.

a) Milchmischerzeugnis oder Bezeichnung der jeweils verwendeten Gruppe in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels

b) hergestellt aus Milch und/ oder einem oder mehreren Milcherzeugnissen der Gruppen I bis V, ferner der Gruppe IX bei Getränken aus Automaten, auch unter Anreicherung mit Milcherzeugnissen der Gruppen X und XII, unter Zusatz beigegebener Lebensmittel, auch unter Verwendung färbender Lebensmittel, bis zu insgesamt 30% der Füllmenge des Fertigerzeugnisses, zur Herstellung im Automaten auch ganz oder teilweise getrocknet, ausgenommen: Speiseeis, Halberzeugnisse für Speiseeis, Puddings, Milchreis, Cremes, Soßen, Suppen, auch unter Verwendung von Laktase

1. Milchmischgetränk oder Vollmilch in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels 1. wie Spalte 1, XIV b), aus Vollmilch, flüssig  
2. Milchmischgetränk oder teilentrahmte (fettarme) Milch in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels 2. wie Nr. 1, jedoch aus teilentrahmter (fettarmer) Milch, flüssig   3. Milchmischgetränk aus entrahmter Milch (aus Magermilch) oder entrahmte Milch (Magermilch) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels 3. wie Nr. 1, jedoch aus entrahmter Milch (Magermilch), flüssig   4. Bezeichnung der Standardsorte der Gruppen I bis V in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels 4. wie Spalte 1, XIV b), aus einer Standardsorte der Gruppen I bis IV, jeweils ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, sowie einer Standardsorte der Gruppe V   XV.

a) Molkenmischerzeugnis

b) hergestellt aus Molkenerzeugnissen der Gruppe X, auch unter Verwendung färbender Lebensmittel und Lactase und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, unter Zusatz beigegebener Lebensmittel, wobei der Anteil der Molkenerzeugnisse größer ist als die Summe der anderen Anteile, zur Herstellung in Automaten auch ganz oder teilweise getrocknet

1. Molke in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels 1. wie Spalte 1, XVI b), jedoch aus Molke  
2. Molkensahne (Molkenrahm) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des beigegebenen Lebensmittels 2 . wie Spalte 1, XVI b), jedoch aus Molkensahne (Molkenrahm)   XVI.

a) Milchfetterzeugnis

b) hergestellt aus Milch, Sahne durch Abtrennen von Buttermilch und/oder Butter durch Abtrennen von Wasser und Einstellen der fettfreien Trockenmasse, flüssig oder teilkristallisiert, auch unter Verwendung von Inertgas, auch durch Auftrennen in unterschiedliche Erweichungs- und Erstarrungsbereiche, Fettgehalt mehr als 90%

1. Butterreinfett (wasserfreies Butterfett, wasserfreies Milchfett, Butterschmalz) 1. wie Spalte 1, XVII b), durch Abtrennen der fettfreien Trockenmasse, Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35%, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45% (als Ölsäure berechnet), Höchstwassergehalt: 0,1%, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche mindestens 99,8
2. Butterfett (Butteröl) 2. wie Nr. 1, jedoch Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,5% (als Ölsäure berechnet), Peroxidhöchstwert: 0,5 mEqu O(tief)2/kg Fett, Höchstwassergehalt: 0,2% mindestens 96 3. Butterfett fraktioniert 3. wie Nr. 1, fraktioniert mittels Kristallisation mindestens 99,8

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