bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Die anzuwendende Methode ist aus der nachstehenden Aufstellung zu ersehen. Die Beschreibung der Analysenmethoden ergibt sich aus der Amtlichen Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung nach § 64 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- 1.
-
Milchtrockenmasse
- 2.
-
Fettgehalt
- 3.
-
Probenahme
- 1.
-
Milchtrockenmasse
- 2.
-
Fettgehalt
- 3.
-
Saccharosegehalt
- 4.
-
Probenahme
- 1.
-
Wassergehalt
- 2.
-
Fettgehalt
- 3.
-
Milchsäure- und Lactatgehalt zur Überprüfung des Verbots der Verwendung von Neutralisierungsmitteln
- 4.
-
Phosphatase-Aktivität zur Überprüfung der erforderlichen Wärmebehandlung
- 5.
-
Probenahme
- *1)
-
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