Die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes in der bis zum 30. Juni 2004 gültigen Fassung ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.
MinNettoV 2008 § 1
Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
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