MitbestBeiG

Gesetz zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen


Standangaben

  • Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 7.12.2006 I 2782 (Stand)

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