Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.
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MitbestGWO 2 2002 § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Referenzen
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