Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) öffentlich bekannt.
MKSeuchV 2005 § 6 Öffentliche Bekanntmachung
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Referenzen
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