MntDAIVAPrV § 16 Laufbahnprüfung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.

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