Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
- 1.
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der Zwischenprüfung, - 2.
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den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung, - 3.
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den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie - 4.
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der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.