Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
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Umgang mit Kunden, - 8.
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Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen, - 9.
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Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen, - 10.
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Herstellen von Filz- und Strohhüten, - 11.
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Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien, - 12.
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Ausgestalten von Kopfbedeckungen, - 13.
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Herstellen von Unterformen, - 14.
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Kopieren von Kopfbedeckungen, - 15.
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Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen, - 16.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.