Das Laden, Löschen und Leichtern außerhalb der Häfen und der behördlich zugelassenen Stellen ist verboten.
MoselSchPV 1997 § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern
Moselschiffahrtspolizeiverordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Das Laden, Löschen und Leichtern außerhalb der Häfen und der behördlich zugelassenen Stellen ist verboten.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.