Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt muss erforderlichenfalls außer der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung
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bei Nacht: ein rotes Licht zeigen, das geschwenkt wird; ... nicht darstellbares Bild 38 - -
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bei Tag: eine rote Flagge zeigen, die geschwenkt wird, ... nicht darstellbares Bild 38 oder das vorgeschriebene Schallzeichen geben, oder beides zugleich tun.