MoselSchPV 1997 § 9.01 Fahrbeschränkungen

Moselschiffahrtspolizeiverordnung

Beim Durchfahren der Flußkrümmung in Höhe der Eisenbahnbrücke südlich von Diedenhofen/Thionville sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Bei rotem Licht müssen Bergfahrer an der Kaimauer am linken Ufer unterhalb von km 268,50 (Beginn der Krümmung) anhalten.
Bei grünem Licht dürfen Bergfahrer ihre Fahrt fortsetzen und die Brückenöffnung durchfahren. Wenn kein Licht gezeigt wird, müssen Bergfahrer "einen langen Ton" geben, an der Kaimauer anhalten und die Anweisungen des zuständigen Aufsichtsdienstes abwarten.
Talfahrer dürfen in die Krümmung nur mit Erlaubnis der Schleusenaufsicht von Diedenhofen/Thionville einfahren.

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