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MoselSchPV 1997 Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
Moselschiffahrtspolizeiverordnung
1.
Navigationsstatus
0under way using enginein Fahrt mit Motorkraft1at anchorvor Anker2not under commandmanövrierunfähig3restricted manoeuvrabilitymanövrierbehindert4constrained by her draughtdurch Tiefgang beschränkt5mooredfestgemacht6agroundauf Grund7engaged in fishingbeim Fischfang8under way sailingin Fahrt unter Segel9 bis 13reserved for future usesreserviert für künftige Nutzung14AIS-SART (active);AIS-SART (aktiv)15Not definednicht definiert
2.
Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug
Der Schiffsführer muss die Werte für A, B, C, D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben. Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für ein FahrzeugErläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für einen Verband