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MoselSchPV 1997 Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“

Moselschiffahrtspolizeiverordnung

(Fundstelle: BGBl. II 2015, 1020)


1.
Navigationsstatus 0 under way using engine in Fahrt mit Motorkraft 1 at anchor vor Anker 2 not under command manövrierunfähig 3 restricted manoeuvrability manövrierbehindert 4 constrained by her draught durch Tiefgang beschränkt 5 moored festgemacht 6 aground auf Grund 7 engaged in fishing beim Fischfang 8 under way sailing in Fahrt unter Segel 9 bis 13 reserved for future uses reserviert für künftige Nutzung 14 AIS-SART (active); AIS-SART (aktiv) 15 Not defined nicht definiert
2.
Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug Der Schiffsführer muss die Werte für A, B, C, D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben. Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet. Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für ein Fahrzeug Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für einen Verband

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