Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.
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MPAFHBundV § 10 Prüfungsamt
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Referenzen
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