(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen. In jedem Modul ist eine Prüfung abzulegen.
(2) Modulprüfungen werden insbesondere durchgeführt in Form von
- 1.
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Klausuren, - 2.
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mündlichen Prüfungen, - 3.
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Vorträgen, - 4.
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Präsentationen, - 5.
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schriftlichen Ausarbeitungen oder - 6.
-
Sprachprüfungen.