Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
-
Umweltschutz, - 5.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung, - 6.
-
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, - 7.
-
Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
-
Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, - 9.
-
Ausführen von gestalterischen Arbeiten, - 10.
-
Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten, - 11.
-
Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen, - 12.
-
Ausführen von Näh- und Teilarbeiten, - 13.
-
Fertigstellen von Bekleidung, - 14.
-
Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung, - 15.
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.