Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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MSchnAusbV 2004 § 7 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Referenzen
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