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MTA-APrV Eingangsformel

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin

Auf Grund des § 8 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft:

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