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MuLMstrV § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

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