Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

NachwV 2007 § 30 Übergangsbestimmungen für geltende Freistellungen

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Eine Freistellung von der Bestätigungspflicht auf Antrag des Abfallentsorgers, die bei dem nach Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) bestimmten Inkrafttreten bereits nach der Nachweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2374), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), erteilt worden ist, gilt bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer als Freistellung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 fort.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von