NatPDrömlV § 11 Vorrang dieser Verordnung

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"

Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen Beschlüsse, Verordnungen oder Anordnungen für dieses Gebiet vor.

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