Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
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Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und Deiche, - 2.
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Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und - 3.
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der Aufstellung von Bauleitplänen.