Mit der Festsetzung zum Naturpark wird bezweckt:
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die Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen, - 2.
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Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen, - 3.
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Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen, - 4.
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Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer, - 5.
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Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft, - 6.
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Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes, - 7.
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Erhalt, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume insbesondere für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems.