(1) Der Nationalpark dient dem Schutz der großflächigen, typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz. Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie, vom Menschen unbeeinflußte Naturentwicklung. Spezielle Schutzzwecke sind:
- -
-
die ungestörte Waldentwicklung im größten Teil des Gebietes, - -
-
der Erhalt von Feuchtbiotopen, - -
-
die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes zur Regenerierung der zahlreichen Moore, - -
-
Der Erhalt der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren, - -
-
der Erhalt von Großvogelpopulationen und von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden, - -
-
die Ermöglichung großflächiger, ungestörter Sukzessionen auf den derzeitigen Truppenübungsplätzen.
(2) In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der Region beitragen.