(1) In Schutzzone III und IV ist es nicht gestattet, ungenehmigte Flächennutzungsänderungen und Bebauungen vorzunehmen.
(2) Über das in Abs. 1 genannte Verbot hinaus gelten in der Schutzzone II folgende Verbote:
- 1.
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Es ist nicht gestattet, Baumaßnahmen durchzuführen, Deponien zu errichten, Erdaufschlüsse anzulegen, Biozide anzuwenden, das Gebiet zu verunreinigen, Feuer anzumachen, zu lärmen, zu baden, zu biwakieren, zu nächtigen und zu zelten. - 2.
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Jegliche Einwirkungen auf besonders geschützte Pflanzen und Tiere sowie auf deren Standorte und Lebensräume vorzunehmen, ist grundsätzlich nicht gestattet. - 3.
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Das Befahren des Gebietes ausschließlich öffentlicher Wege, Straßen und Wasserstraßen mit Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern, Fahrrädern, Wasserfahrzeugen, Gespannfahrzeugen sowie das Reiten sind grundsätzlich nicht gestattet. - 4.
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Das Verlassen der Wege ist verboten. - 5.
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Nutzungsartenänderungen wie Grünlandumbruch sind verboten. - 6.
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Jagdausübung auf Federwild und im Uferbereich von Gewässern ist nicht gestattet. - 7.
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Jagdlicher Fallenfang ist grundsätzlich nicht gestattet. - 8.
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Wildfütterung ist nicht gestattet. - 9.
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Angeln und Fischerei sind nicht gestattet. - 10.
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Tourismus sowie die Ausübung von Sport, einschließlich von Flug- und Modellsport sind nicht gestattet. - 11.
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Das Anbringen von Beschilderungen, die nicht den Zielen des § 3 entsprechen, ist grundsätzlich nicht gestattet. - 12.
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Es ist grundsätzlich nicht gestattet, organisierte Veranstaltungen aller Art im Gebiet vorzunehmen. - 13.
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Es ist verboten, nicht autochthone Pflanzen einzubringen. - 14.
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Genehmigungen für Forschung und Pflege trifft die Biosphärenreservatsverwaltung.
(3) Über die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote hinaus gelten in der Schutzzone I folgende Verbote:
- 1.
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Jegliche Nutzung oder Einflußnahme ist nicht gestattet. - 2.
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Das Befahren, auch mit Wasserfahrzeugen, und Reiten ist nicht gestattet. - 3.
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Das Anlanden von Wasserfahrzeugen im Bereich der Elbe ist nicht gestattet. Das Betreten der Schutzzone I außerhalb markierter Wege ist verboten.