Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.
NatSGSpreewV § 12 Schlußbestimmungen
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.