Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar vom 12. Oktober 2004 (VkBl. S. 572) außer Kraft.
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NeckarSchlBetrZV 2021 § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar
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