Im Anschluß an die Abstimmungshandlung ermittelt der Abstimmungsvorstand unverzüglich das Abstimmungsergebnis im Stimmbezirk und stellt fest
- 1.
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die Zahl der Stimmberechtigten, - 2.
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die Zahl der Abstimmenden, - 3.
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die Zahl der gültigen Stimmen, - 4.
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die Zahl der ungültigen Stimmen, - 5.
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die Zahl der für das Bestehenbleiben der betroffenen Länder wie bisher abgegebenen gültigen Stimmen und - 6.
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die Zahl der für die Bildung des neuen oder neu umgrenzten Landes abgegebenen gültigen Stimmen.